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   BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92   

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BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92 (https://dejure.org/1992,1131)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1992 - 3Z BR 80/92 (https://dejure.org/1992,1131)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1992 - 3Z BR 80/92 (https://dejure.org/1992,1131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Rechtspflegers; Zulässigkeit einer Schätzung bei Feststellung des Zeitaufwands; Erfordernis eines Sachverständigengutachtens; Verwirkung eines Beschwerderechts

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung Beschwerderechts, Schätzung, Vergütung Pflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836, § 242; FGG § 12, § 25; ZPO § 287
    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 237 (Ls.)
  • Rpfleger 1993, 324
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z BR 16/92

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92
    Der Grundgedanke der Verwirkung liegt in einer illoyalen Verspätung der Rechtsausübung; sie setzt neben diesem Umstandsmoment (vgl. hierzu BayObLGZ 1992 Nr. 32 = FamRZ 1992, 854 ) auch das sogenannte Zeitmoment voraus.

    Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass für den Berufsvormund/-pfleger bei vermögendem Mündel oder Pflegling der Zeitaufwand und die anteiligen Bürounkosten die Untergrenze der zu bewilligenden Vergütung bilden und dass hierdurch das Ermessen des Tatsachengerichts eingeschränkt ist (vgl. BayObLGZ 1992 Nr. 32 = FamRZ 1992, 854/855).

  • KG, 18.07.1996 - 1 W 445/96

    Festsetzung einer Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsanspruch als bestellter

    Der sich aus den genannten Positionen errechnende Betrag bildet die Untergrenze der festzusetzenden Vergütung (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1992, 151/154; BayObLG Rpfleger 1992 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; Knittel, a. a. O., 1836 Nr. 14; Barth/Wagenitz, a. a. O., S. 74), jedenfalls solange und soweit das Vermögen des Betreuten nicht unzureichend ist (BayObLGZ 1990, 130/133; 1992, 151/156).

    Das Ermessen der Tatsacheninstanzen ist insoweit eingeschränkt (vgl. BayObLGZ 1988, 275/278; 1990, 130/133; 1992, 151/154; Rpfleger 1992, 297/298; JurBüro 1993, 49/50; OLG Frankfurt FamRZ 1994, 1333; sinngemäß wohl auch OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).

    Auch eine Schätzung allein anhand der Handakten erscheint möglich (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 49).

  • OLG Braunschweig, 21.10.1993 - 2 W 108/93
    (Sondern vor allem der Zeit- und Büroaufwand; nach § 287 ZPO zu schätzen; Zitat vor allem auch von BayObLG JurBüro 1993, 49).

    Der maßgebende Zeit- und Büroaufwand des Betreuers ist gegebenenfalls in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO zu schätzen (Zitat BayObLG JurBüro 1993, 49).

    Maßgebend ist vor allem aber auch der nachgewiesene oder ggf. in entsprechender Anwendung des § 287 ZPO zu schätzende Zeit- und Büroaufwand des Betreuers (BayObLG a.a.O. sowie BayObLGZ 1988, 275, 278 und JurBüro 1993, 49, 50).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Die Vergütung muß über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar für einen Berufspfleger bringen (BayObLGZ 1992, 151; BayObLG Rpfleger 1992, 297/298; BayObLG JurBüro 1993, 49/50 Senatsbeschlüsse vom 18.3.1993 Report BayObLG 1993, 46 [LS]; und vom 1.4.1993 3Z BR 43/93; vgl. auch Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71/74; Franzen NJW 1993, 438).

    Für die Festlegung des Stundensatzes steht dem Tatrichter ein Schätzungsermessen zu, weil § 287 ZPO entsprechend anzuwenden ist (BayObLG JurBüro 1993, 49).

  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Danach ist der Zeitaufwand wenigstens in groben Zügen festzustellen, gegebenenfalls aufgrund der Angaben des Pflegers unter Heranziehung seiner Handakten zu schätzen (BayObLG, JurBüro 1993, 49 f.) und mit einem gesondert zu ermittelnden Stundensatz zu vervielfältigen.
  • OLG Zweibrücken, 11.11.1996 - 3 W 183/96
    Bei deren Bemessung sind zwar auch der Umfang des Aktivvermögens und des Reinvermögens, die Höhe der Einkünfte aus dem Vermögen sowie der Umfang der flüssigen Geldmittel zu berücksichtigen; maßgebend sind aber vor allem der zeitliche Aufwand für die Betreuungstätigkeit, die Bedeutung und die Schwierigkeit der Geschäfte mit dem daraus zu entnehmenden Grad der Verantwortung, unter Umständen auch der - finanzielle - Erfolg der Geschäfte (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 297, 298, JurBüro 1993, 49, FamRZ 1995, 112; OLG Schleswig FamRZ 1995, 46).

    Insbesondere ist es auch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit § 287 ZPO angewendet hat (vgl. BayObLG JurBüro 1993, 49, Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 Z BR 162/94 - Beschluß des Senats vom 9. Februar 1995 - 3 W 198/94 - Palandt/Diederichsen BGB, 55. Aufl. § 1638 Rn. 18).

  • BayObLG, 30.07.1996 - 1Z BR 22/96

    Vergütung des Nachlaßpflegers

    Vor allem bei den sog. kleineren Nachlässen kann zunächst nach der Verfahrensweise des Landgerichts vorgegangen werden, weil hier die ansonsten anzuwendende Methode (Vervielfältigung des in groben Zügen festzustellenden Zeitaufwands des Pflegers mit einem gesondert zu ermittelnden Stundensatz, vgl. BayObLGZ 1993, 325/330 und BayObLG JurBüro 1993, 49 f.) der bei Ermessensentscheidungen zu berücksichtigenden Verfahrensökonomie nicht gerecht würde (vgl. Senatsbeschluß vom 30.7.1996, 1Z BR 142/96).

    Denn gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 ZPO sind für die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts die zur Zeit des Erlasses der Beschwerdeentscheidung festgestellten Tatsachen maßgebend (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1215/1216 f. und BayObLG JurBüro 1993, 49/50; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 38).

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Danach ist der Zeitaufwand wenigstens in groben Zügen festzustellen, gegebenenfalls aufgrund der Angaben des Pflegers unter Heranziehung seiner Handakten zu schätzen (BayObLG JurBüro 1993, 49 f.) und mit einem gesondert zu ermittelnden Stundensatz zu vervielfältigen.
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

    Denn es steht grundsätzlich im Ermessen des Betreuers, welchen Zeitaufwand er - bei einer exante Betrachtung - für die Erledigung einzelner betreuungsrechtlicher Geschäfte als erforderlich ansehen durfte (Senat, FamRZ 2000, 1533; BayObLG JurBüro 1993, 49; FamRZ 1996, 1169, 1170; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; 2001, 1480, 1481; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rdnr. 85; Knittel aaO § 1836 BGB Rdnr. 18; vgl. für die Notwendigkeit einer bestimmten Tätigkeit als solcher auch Senat, OLGR 2000, 114 = BtPrax 2000, 86).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Bereits nach der bis zum 31. Dezember 1998 für die Vergütung des Vormunds und des Betreuers geltenden Rechtslage war anerkannt, dass dem Tatrichter bei der Feststellung des zu vergütenden Zeitaufwandes in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1998 - 3 W 254/98 = OLGR 1999, 332, 334; BayObLG FamRZ 1996, 1169, 1170 und JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; OLG Hamm RPfleger 1999, 391, 392, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00

    Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der

    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • BayObLG, 10.07.1998 - 3Z BR 104/98

    Zulässigkeit der Vergütung eines Betreuers aus dem Vermögen des Betroffenen

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98

    Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen

  • BayObLG, 29.12.1998 - 3Z BR 290/98

    Umfang der Beschwerde bei nicht eindeutiger Beschwerdebegründung

  • OLG Zweibrücken, 16.12.1998 - 3 W 234/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95

    Bemessung der Betreuervergütung

  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98

    Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch

  • BayObLG, 24.05.1995 - 1Z BR 35/95

    Vergütung eines Rechtsanwalt als Pfleger

  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98

    Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BayObLG, 13.07.1994 - 3Z BR 162/94

    Vergütung eines Berufsbetreuers

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 325/96
  • BayObLG, 27.12.1996 - 3Z BR 266/96
  • LG Aachen, 10.07.2000 - 10 XVIII 2383
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